Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland stellt eine große Reform der Einwanderungspolitik dar und tritt in drei Phasen in Kraft – im November 2023, März 2024 und Juni 2024. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen, indem es die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern erleichtert. Es wird erwartet, dass durch diese Reformen jährlich 60.000 Nicht-EU-Arbeitskräfte zusätzlich nach Deutschland kommen können, was besonders für Branchen wie Handwerk, Elektrotechnik, IT, Pflege, Gastronomie und Gastgewerbe von Bedeutung ist.

Die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes fokussieren sich insbesondere auf Arbeiter mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung, und lockern auch die bestehenden Regeln für qualifizierte Fachkräfte mit Universitätsabschlüssen. Einer der wichtigsten Bestandteile des Gesetzes ist die Einführung der „Chancenkarte“, ein Punktesystem, das es Arbeitnehmern mit den benötigten Fähigkeiten erleichtert, nach Deutschland zu kommen. Dieses System berücksichtigt Qualifikationen, Berufserfahrung, Alter, Deutschkenntnisse und Bindungen an Deutschland, wie beispielsweise Familienmitglieder im Land.

Die Chancenkarte ist für Personen gedacht, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Sie ermöglicht es diesen Personen, nach Deutschland zu kommen und vor Ort nach Arbeit oder Ausbildungsplätzen zu suchen. Dies ist eine bedeutende Änderung, da bislang die meisten Nicht-EU-Bürger ein Jobangebot benötigten, um nach Deutschland umzuziehen. Die Chancenkarte wird für ein Jahr ausgestellt, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu zwei Jahre, wenn der Antragsteller einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland erhält.

Darüber hinaus werden die Regelungen für Fachkräfte mit Berufserfahrung und ohne Universitätsabschluss erleichtert. Es wird auch einfacher für diese Personen, ohne ein Jobangebot in Deutschland Arbeit zu suchen. Qualifizierte Jobsuchende mit Abschlüssen oder beruflichen Zertifikaten dürfen bis zu ein Jahr im Land bleiben, um eine Beschäftigung zu finden, und während dieser Zeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Reformen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind ein bedeutender Schritt hin zu einem moderneren und effizienteren Einwanderungssystem in Deutschland, das darauf abzielt, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften in kritischen Sektoren zu decken und somit die Wirtschaft des Landes zu stärken.

26.01.2024